Winterdienst FAQ
Wer muss streuen/räumen?
Grundsätzlich trägt der Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht. Dieser kann diese Pflicht allerdings auf seine Mieter umlegen. Das muss im Mietvertrag geregelt sein. Ist dies der Fall, muss der Vermieter dennoch kontrollieren, ob der Mieter seiner Aufgabe nachkommt.
Wann muss gestreut/geräumt werden?
Üblicherweise besteht von 7.00 bis 22.00 Uhr Räum- und Streupflicht. An Sonn- bzw. Feiertagen sogar erst ab 9.00 Uhr. Außer der Mietvertrag oder die örtlichen Bestimmungen sagen etwas anderes. Je nach Wetterlage kann es auch sein, dass außerhalb dieser Zeiträume gestreut werden muss.
Wer haftet bei einem Sturz?
Ganz einfach: Wer versicherungspflichtig ist, haftet. Eine Haftpflichtversicherung könnte einen vorbeugenden Schutz
darstellen, falls wirklich einmal etwas passiert. Übrigens: Schilder wie „Betreten verboten“ oder „Achtung, kein Winterdienst“ entbinden nicht von der Haftung.
Wo muss gestreut/geräumt werden?
Ein Weg muss in der Regel 150 cm breit schnee- und eisfrei sein. Das gilt für Einfahrten, Eingänge, Parkplätze etc.
Welches Streumittel darf verwendet werden?
Diese Info finden Sie in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde. In der Regel reicht Split aus. Granulat wird auch gerne verwendet. Ob Sie salzen dürfen, erfahren Sie ebenfalls bei der Stadt.
Was ist, wenn es ununterbrochen schneit?
Diese Frage ist nicht eindeutig geklärt, es gibt dazu keine eindeutige, einheitliche Rechtsprechung. Selbst Oberlandesgerichte haben hier schon auf unterschiedliche Art und Weise entschieden. Solange es Sinn macht, sollte man jedenfalls streuen und räumen.