Steuervorteil für Privatgärten
Bei der Gestaltung und Pflege Ihres Traumgartens können Sie von attraktiven Steuervorteilen profitieren.
Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, wird seit dem 01.01.2006 ein zusätzlicher Steuervorteil, der zum 01.01.2009 auf 20 % von maximal 6.000,00 € – also auf maximal 1.200,00 € verbessert wurde, gewährt.
Sie können in einem Auftrag sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Handwerksleistungen abarbeiten lassen. Die Arbeitskosten werden von uns getrennt (haushaltsnahe Dienstleitung und handwerkliche Tätigkeit) ausgewiesen.
- Es werden nur Firmenrechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
- In der Rechnung sind die Arbeitskosten getrennt auszuweisen.
- Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
- Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden. Die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt ausschließlich bei den Steuerbehörden.