Steuervorteil für Privatgärten

 

Bei der Gestaltung und Pflege Ihres Traumgartens können Sie von attraktiven Steuervorteilen profitieren.

Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, wird seit dem 01.01.2006 ein zusätzlicher Steuervorteil, der zum 01.01.2009 auf 20 % von maximal 6.000,00 € – also auf maximal 1.200,00 € verbessert wurde, gewährt.

Sie können in einem Auftrag sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Handwerksleistungen abarbeiten lassen. Die Arbeitskosten werden von uns getrennt (haushaltsnahe Dienstleitung und handwerkliche Tätigkeit) ausgewiesen.

  1. Es werden nur Firmenrechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
  2. In der Rechnung sind die Arbeitskosten getrennt auszuweisen.
  3. Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
  4. Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden. Die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt ausschließlich bei den Steuerbehörden.